Notfallrufnummer 112

Blaulicht

und Martinhorn

Blaulicht und Martinhorn –

was tun?

Bei manchen Einsätzen ist höchste Eile geboten, ...

... um Menschen oder Tieren zu helfen oder Sachwerte zu erhalten. In diesen Fällen gestattet es der § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrzeugen der Feuerwehr, Wegerechte in Anspruch zu nehmen: Blaulicht und das Einsatzhorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen Wegerecht, dass heißt andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Hierbei kommt es jedoch oft zu gefährlichen Situationen, da andere Verkehrsteilnehmer hektische Ausweichmanöver oder Vollbremsungen durchführen. Wenn Sie einmal selber in der Situation sind, dass sich Ihnen ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal nähert, handeln Sie ruhig und überlegt.

Denken Sie daran, dass gerade Feuerwehrfahrzeuge ein viel höheres Gewicht als ihr Fahrzeug haben kann, und dementsprechend einen längeren Brems- und Ausweichweg.

In einer vom ADAC veröffentlichten Broschüre finden Sie Verhaltenstipps. Hier könne Sie die Broschüre herunterladen.